Rainer Mannheim-Rouzeaud
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Diplom-Psychologe - - Psychologischer Psychotherapeut - |
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Praxis: Karlstraße 120 76137 Karlsruhe Tel.: (0721) 821814 Internet: |
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02.04.2008 |
An das
Präsidium
der Bundespsychotherapeutenkammer
Klosterstraße 64
10179 Berlin
Betr.: Patientenschädigung durch undifferenzierte
Diagnostik
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die
Einordnung der Psychotherapie in den medizinischen Betrieb bringt eine Reihe
von Problemen mit sich, die dringend einer Lösung bedürfen. Ein solches
vordringliches Problem ist die mit einer Psychotherapie zur Zeit verbundene
mögliche Schädigung des Patienten infolge einer undifferenzierten Diagnostik.
Zur
Durchführung einer von Krankenkassen finanzierten Psychotherapie ist bekanntlich
eine Diagnosestellung nach ICD-10 zwingend erforderlich. Die so erstellten Diagnosen
differenzieren jedoch nicht hinsichtlich des Schweregrades einer psychischen
Störung. So kommt es, dass Patienten mit derselben Diagnose einmal während
einer Psychotherapie voll erwerbstätig, das andere Mal aber aufgrund derselben
Diagnose längere Zeit krank geschrieben sind.
Von
den Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit; private Krankenversicherungen)
wird Psychotherapie als Indiz für eine schwere Erkrankung gewertet. Das kann –
vor allem für junge Menschen – zu einer erheblichen (mindestens finanziellen)
Schädigung führen, weil Versicherungen ablehnen oder erhebliche
Beitragsaufschläge verlangen, die dann lebenslang gezahlt werden müssen. Bei
der zur Zeit üblichen Praxis kann man jungen Menschen eigentlich nicht mehr
guten Gewissens eine Psychotherapie empfehlen. Über diese „Nebenwirkungen“ von
Psychotherapie wird zudem so gut wie nie aufgeklärt. Hier besteht also dringend
Handlungsbedarf.
Als Sofortmaßnahme schlage ich daher vor, als Differenzierung für den Schweregrad einer psychischen Störung nach ICD-10 die Anzahl der Krankheitstage aufgrund dieser Diagnose einzuführen. Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass Patienten, die während einer Psychotherapie nicht (oder nur kurzfristig) wegen dieser psychischen Störung arbeitsunfähig krank geschrieben sind, keinerlei Nachteile aus der Psychotherapie haben dürfen.
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Da die Lösung dieses
Problems dringlich ist, kann eine zweistufige Umsetzung sinnvoll sein:
Dieses
Problem sollte natürlich in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und den
Krankenkassen gelöst werden, aber es ist evident, dass die Initiative hierzu
sowie die rasche Umsetzung von den Psychotherapeuten aus erfolgen muss.
Abschließend
darf ich noch darauf hinweisen, dass der gegenwärtige, oben beschriebene
Zustand viele Psychotherapeuten dazu veranlasst, möglichst Diagnosen zu
stellen, die man „nach außen“ als leichte Erkrankungen einstufen kann. Das
führt dann wieder auf der anderen Seite zur Behauptung, Psychotherapeuten
behandelten nur die „leichten“ Fälle, die man eigentlich gar nicht zu behandeln
bräuchte.
Gerne
bin ich bereit, in einer eventuell zu bildenden Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. In
der Hoffnung, dass mein Vorschlag zu einer baldigen Problemlösung beiträgt,
verbleibe ich
mit
freundlichen Grüßen
Eine Kopie dieses Briefes wurde
per Email versandt an:
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Landespsychotherapeutenkammer BW;
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VPP im Berufsverband Deutscher Psychologen;
- VPP-Landesverband BW